ALLGEMEINE GESCHÄFTSBESTIMMUNGEN
Bestandteil Ihrer Reservierung
Die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) der HOFSTELLE No. 133 sind Bestandteil Ihrer Reservierung oder Buchung für Ihren Aufenthalt bei uns.
Informationen zu verbraucherrechtlichen Streitigkeiten als Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats finden Sie im Impressum.
Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB)
für einen Ferienhausaufnahme- und einen Ferienwohnungsaufnahmevertrag der HOFSTELLE No. 133
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbestimmungen gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern und der Ferienwohnung der HOFSTELLE No. 133 zur Beherbergung sowie für alle, für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der HOFSTELLE No. 133.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Ferienhäuser bzw. der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der HOFSTELLE No. 133.
Die Ferienhäuser und die Ferienwohnung der HOFSTELLE No. 133 sind ausschließlich nur für Erwachsene (keine Kinder).
Geschäftsbestimmungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung, Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages durch dieHOFSTELLE No. 133 zustande. Der HOFSTELLE No. 133 steht es frei, die Buchungen der Ferienhäuser bzw. Ferienwohnung schriftlich zu bestätigen.
Vertragspartner sind die HOFSTELLE No. 133 und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser der HOFSTELLE No. 133 gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern der HOFSTELLE No. 133 eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Die HOFSTELLE No. 133 haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der HOFSTELLE No. 133 beschränkt.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
Diese Haftungsbeschränkung und die kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der HOFSTELLE No. 133 auch bei Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Die HOFSTELLE No. 133 ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Ferienhäuser bzw. die gebuchte Ferienwohnung bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Ferienhaus- bzw. Ferienwohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der HOFSTELLE No. 133 zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der HOFSTELLE No. 133 an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der HOFSTELLE No. 133 allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
Die Preise können von der HOFSTELLE No. 133 ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienhäuser, der Leistung der HOFSTELLE No. 133 oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die HOFSTELLE No. 133 dem zustimmt.
Rechnungen der HOFSTELLE No. 133 ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die HOFSTELLE No. 133 ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die HOFSTELLE No. 133 berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der HOFSTELLE No. 133 der eines höheren Schadens vorbehalten.
Die HOFSTELLE No. 133 ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der HOFSTELLE No. 133 aufrechnen oder diese mindern.
Rücktritt / Stornierung durch den Kunden
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der HOFSTELLE No. 133 geschlossenen Vertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der HOFSTELLE No. 133. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der HOFSTELLE No. 133 oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Sofern zwischen der HOFSTELLE No. 133 und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der HOFSTELLE No. 133 auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der HOFSTELLE No. 133 ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der HOFSTELLE No. 133 oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Ferienhäusern bzw. nicht in Anspruch genommener Ferienwohnung hat die HOFSTELLE No. 133 die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienhäuser bzw. der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Stornierungsbedingungen
Für Einzelreisende
- bis 42 Tage vor Anreise: kostenfrei
- 41 bis 29 Tage vor Anreise: werden 30%
- 28 bis 14 Tage vor Anreise: werden 60%
- 13 bis 1 Tag vor Anreise: werden 80%
- bei Nichtanreise: werden 100%
der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt, sollte eine Weitervermietung nicht möglich sein. Bei verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise werden die nicht in Anspruch genommenen, vereinbarten Tage zu 100% in Rechnung gestellt.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
Rücktritt / Stornierung durch die HOFSTELLE No. 133
Sofern ein Rücktritt des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die HOFSTELLE No. 133 in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Ferienhäusern bzw. der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen, und der Kunde bei Rückfrage der HOFSTELLE No. 133 auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der HOFSTELLE No. 133 gesetzten angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die HOFSTELLE No. 133 ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist die HOFSTELLE No. 133 berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. falls:
- höhere Gewalt oder andere von der HOFSTELLE No. 133 nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- Ferienhäuser oder die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,
- die HOFSTELLE No. 133 begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung der HOFSTELLE No. 133 den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der HOFSTELLE No. 133 in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der HOFSTELLE No. 133 anzurechnen ist,
- ein Verstoß gegen den obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
Die HOFSTELLE No. 133 hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt der HOFSTELLE No. 133 entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
Sofern dem Vertragspartner eine Option eingeräumt wurde, ist die HOFSTELLE No. 133 ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste und Kunden nach den gebuchten Ferienhäusern bzw. der Ferienwohnung vorliegen, und der Vertragspartner auf Rückfragen der HOFSTELLE No. 133 die Buchung nicht endgültig bestätigt.
Ferienhaus- bzw. Ferienwohnungsbereitstellung bei An- und Abreise
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienhäuser bzw. die Ferienwohnung.
Gebuchte Ferienhäuser bzw. die gebuchte Ferienwohnung stehen dem Kunden ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienhäuser bzw. die Ferienwohnung spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die HOFSTELLE No. 133 über den ihr dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Ferienhäuser bzw. der Ferienwohnung bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, der HOFSTELLE No. 133 nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Die Ferienhäuser/Ferienwohnung sind am Abreisetag besenrein zu übergeben. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
Ferienhäuser / Ferienwohnung
Die Ferienhäuser und Ferienwohnung werden von der HOFSTELLE No. 133 in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist die HOFSTELLE No. 133 hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienhäusern/Ferienwohnung vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienhäuser/Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Der HOFSTELLE No. 133 ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.30 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
In den Ferienhäusern und der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen, Terrassen und im Freien erlaubt.
Das Wäsche waschen und trocknen ist in den Wohnungen untersagt. Im Notfall ist das Waschen beim Vermieter möglich.
Für die Ferienhäuser und die Ferienwohnung steht jeweils 1 ausgewiesener Parkplatz zur Verfügung. Das Abstellen weiterer Fahrzeuge bedarf der Zustimmung der HOFSTELLE No. 133.
Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Ferienhäusern und der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Ferienhäusern und der Ferienwohnung untersagt.
Haftung der HOFSTELLE No. 133
Die HOFSTELLE No. 133 haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist nicht im leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störung, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der HOFSTELLE No. 133 zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der HOFSTELLE No. 133 auftreten, wird die HOFSTELLE No. 133 bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet die HOFSTELLE No. 133 nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Ferienhaus- bzw. Ferienwohnungspreises, höchstens 3.500,- € sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800,- €. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der HOFSTELLE No. 133 Anzeige macht (§703 BGB).
Für die Haftung der HOFSTELLE No. 133 gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz der HOFSTELLE No. 133, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht der HOFSTELLE No. 133 besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der HOFSTELLE No. 133 abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die HOFSTELLE No. 133 nicht, außer bei grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der HOFSTELLE No. 133.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbestimmungen für die Aufnahme in der HOFSTELLE No. 133 haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der HOFSTELLE No. 133.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der HOFSTELLE No. 133. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der HOFSTELLE No. 133.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbestimmungen für die Aufnahme in der HOFSTELLE No. 133 unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Ihre HOFSTELLE No. 133
Arno Liszka (Vertretungsberechtigte Person)
Zweite Kolonie 30
03096 Burg (Spreewald)